Von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung über doppelte Buchhaltung bis zur Schuhschachtel-Sortierung übernimmt Fibuweiser Ihre Finanzbuchhaltung.
Die Bilanz ist ein zentrales Instrument des Rechnungswesens. In ihr werden die Herkunft des Kapitals und die Vermögensgegenstände des Unternehmens dargestellt. So bildet die Bilanz gemeinsam mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Hauptbestandteil des Jahresabschlusses. Für unsere Klienten betreuen wir als Bilanzbuchhalter von Wien bis Salzburg aktuell 150 Jahresabschlüsse inkl. Anlagenverzeichnis. Darüber hinaus erstellen wir auch Steuererklärungen nach § 2 Abs 1 Z 3, 6 und 7 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG). Durch laufende Abstimmungen und die Zusammenarbeit mit namhaften Steuerberatern begleiten wir Sie auch während des Jahres im Sinne einer Steueroptimierung.
Wir übernehmen die Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber dem Finanzamt: von der Überprüfung der Steuerbescheide bis zu allfälligen Anträgen auf Rückzahlung oder Überrechnung. Ebenso halten wir als Ihr Bilanzbuchhalter Ihre Termine in Evidenz und bieten die Möglichkeit der Erteilung einer Zustellvollmacht an uns – damit schaffen wir die besten Voraussetzungen, dass Sie keine Frist versäumen!
Die Pflicht zur Bilanzerstellung richtet sich nach der Verpflichtung zur Buchhaltung, die wiederum an die Höhe von Umsatz (ab 600.000 Euro) und Gewinn bzw. einen Eintrag im Handelsregister gekoppelt ist. Daraus ergibt sich, dass bestimmte Rechtsformen, nämlich die OHG, KG, GmbH und AG, zur Bilanzerstellung verpflichten. Einzelkaufleute müssen erst ab einem gewissen Umsatz bilanzieren. Ein Freiberufler hingegen muss lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.
Gerne erzählen wir Ihnen persönlich mehr, wie Sie von unseren Bilanzierungsleistungen profitieren!